Bereichsausschuss für den Rettungsdienst im Ortenaukreis

Auf regionaler Ebene ist Baden-Württemberg in 35 Rettungsdienstbereiche unterteilt, deren Grenzen sich grundsätzlich an denen der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte orientieren. Die kreisfreien Städte bilden zumeist mit dem umliegenden, bzw. benachbarten Landkreis einen Rettungsdienstbereich.

Was ist der Bereichsausschuss (BA)?

In jedem Rettungsdienstbereich wird ein Bereichsausschuss für den Rettungsdienst (Bereichsausschuss) gebildet. Ihm gehören eine gleiche Zahl von stimmberechtigten Vertretern der Leistungsträger und der Kostenträger im Rettungsdienstbereich, höchstens je sieben Vertreter, an. Ferner können die Leistungsträger (nach § 2 Absatz 1 RDG) im Rettungsdienstbereich, die nicht mit stimmberechtigten Mitgliedern vertreten sind, mit einem Vertreter an den Sitzungen des Bereichsausschusses beratend teilnehmen. Darüber hinaus sollen dem Bereichsausschuss mit beratender Stimme je ein Vertreter des Stadtkreises oder Landkreises und der Feuerwehr sowie ein Leitender Notarzt des Rettungsdienstbereiches, ein Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung sowie Vertreter der Krankenhäuser angehören. Umfasst der Rettungsdienstbereich mehr als einen Landkreis oder Stadtkreis, entscheiden Landräte und Oberbürgermeister gemeinsam. Bei Bedarf können weitere sachverständige Personen auf Beschluss des Bereichsausschusses zu den Beratungen hinzugezogen werden. Kommt eine gemeinsame Entscheidung nicht zustande, entscheidet das Regierungspräsidium.

Aufgaben des BA

Dem Bereichsausschuss obliegt die Beobachtung und Beratung der Angelegenheiten des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich sowie deren Regelung mit Ausnahme der Luftrettung. Dazu gehört unter anderem die Festlegung von Vermittlungsentgelten für die Integrierte Leitstelle, die planerische Sicherstellung der notärztlichen Versorgung einschließlich der Gewinnung von Ärzten und die Bestimmung des Organisatorischen Leiters Rettungsdienst. Sitzungen des Bereichsausschusses sollen mindestens zweimal jährlich stattfinden.
Der Bereichsausschuss für den Rettungsdienst erstellt auf der Grundlage des Rettungsdienstplanes und unter Beachtung der Hilfsfrist für den Rettungsdienstbereich einen Plan (den sogenannten Bereichsplan).

Bereichsplan

Der Bereichsplan legt insbesondere Zahl und Standorte der bedarfsgerechten Rettungswachen für den Bereich der Notfallrettung, die für die notärztliche Versorgung erforderlichen Vorhaltungen sowie die jeweilige personelle und sächliche Ausstattung fest. Dabei ist der gesamte Einsatzablauf in die Planung einzubeziehen; die einzelnen Teilbereiche des Einsatzablaufs sind zu prüfen, mögliche Verbesserungen zur Verkürzung der Zeitintervalle zu ermitteln und Maßnahmen zur Umsetzung vorzusehen. Die nach § 4 Absatz 2 Satz 2 RDG festgelegten allgemeinen Grundsätze und Maßstäbe für eine wirtschaftliche Durchführung des Rettungsdienstes sind zu beachten. Darüber hinaus soll für den Krankentransport in den Bereichsplan die Zahl der zugelassenen Krankentransport-wagen und ihre personelle Besetzung nachrichtlich aufgenommen werden.

Zusammensetzung des BA

Der Bereichsausschuss ist ein Gremium bestehend aus Kostenträgern, Aufsichtsbehörden und Leistungserbringern.

Aktuelle Mitglieder sind:

  • AOK (Baden Württemberg)
  • BARMER Ersatzkasse
  • IKK
  • VDAK (Verband der Ersatzkassen)
  • Landratsamt Ortenaukreis
  • DRK Rettungsdienst Ortenau gGmbH
  • DRK Kreisverband Wolfach e.V.
  • DRK Kreisverband Bühl-Achern e.V.
  • Malteser
  • Johanniter
  • ASB
  • DLRG
  • Bergwacht

Geschäftsordnung des Bereichsausschusses für den Rettungsdienst im Ortenaukreis

2024.03.07 Geschäftsordnung Bereichsausschuss im Ortenaukreis

Rettungsdienstbereichsplan für den Ortenaukreis

2021.10.08 Rettungsdienstbereichsplan